Am kommenden Freitag, dem 14. Juni, endet auch für die Frühschwimmer und die Vereine die Hallenbadsaison. Ab Samstag schwimmen dann alle im Freibad.
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In den vergangenen fast zwanzig Jahren hat der Förder- und Betreiberverein ehrenamtlich dafür gesorgt, dass wir weiter in Wietze schwimmen dürfen. Kurz nach der Jahrtausendwende wurde zunächst sogar über eine Schließung diskutiert. Diese konnte aber durch die Übernahme der Bäder durch den bereits bestehenden Förderverein abgewendet werden.
Da es in den letzten Jahren leider immer schwieriger wurde, ehrenamtliche Mitstreiter für die Betriebsführung der Bäder zu bekommen, hat sich der Vorstand bereits vor einiger Zeit entschlossen, die Bäder wieder ín die Verantwortung der Gemeinde zu geben. Der entsprechende Beschluss wurde dann auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2023 gefasst.
Mit Beginn des Jahres 2024 hat die Gemeinde wieder die Verantwortung für die Bäder
übernommen. Trotzdem möchte sich der Verein auch weiterhin für unsere Bäder engagieren. Nun aber nur noch als reiner Förderverein, der sich als Bindeglied zwischen Nutzern und Gemeinde versteht. Weiterhin wollen wir unsere Bäder in verschiedenster Art unterstützen, damit wir auch zukünftig in Wietze schwimmen können.
Aus Altersgründen werden auf der kommenden Mitgliederversammlung nicht mehr alle Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen. Um auch in Zukunft für unsere Bäder da sein zu können, benötigen wir die Unterstützung nicht nur unserer bisherigen Mitglieder. Wenn Sie einen Beitrag zum Erhalt der Wietzer Bäder leisten möchten, kommen Sie zur Mitgliederversammlung am 17. April 2024 um 19.30 Uhr in die Milchbar.
Die Tagesordnung der Versammlung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift vom 26.10.2023
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht der Kassenwartin und Beiträge 2024
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
8. Wahlen:
8.1 Kassenwart(in)
8.2 Mitgliederwart(in)
8.3 Fachwart(in) für Öffentlichkeit
8.4 zwei Kassenprüfer
9. Anträge (Anträge müssen der Geschäftsstelle bis zum ???
vorliegen)
10. Verschiedenes
31. Jan.
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